Knapp zweieinhalb Monate nach der Schließung des Stuttgarter Fernsehturms hat das Ingenieurbüro Halfkann und Kirchner dem Südwestrundfunk (SWR) das Brandschutzgutachen für das Gebäude vorgelegt. Doch was steht drin?

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Knapp zweieinhalb Monate nach der Schließung des Stuttgarter Fernsehturms hat das Ingenieurbüro Halfkann und Kirchner dem Südwestrundfunk (SWR) das Brandschutzgutachen für das Gebäude vorgelegt. In der Expertise habe das Büro „eine erste Einschätzung abgegeben, wie der Brandschutz weiter verbessert werden kann“, teilte der SWR in einer Stellungnahme mit, die am frühen Mittwochabend verschickt wurde. Bei der Stadtverwaltung ist nach Informationen der Stuttgarter Zeitung noch kein Exemplar der Studie angelandet. Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne) und der Sender hatten nach der Schließung des Wahrzeichens in der Karwoche stets betont, dass der Auftrag an die Gutachter zwischen Rathaus und SWR abgestimmt sei.

 

Zu den Inhalten des Papiers will der SWR sich erst äußern, wenn Intendant Peter Boudgoust und OB Fritz Kuhn miteinander darüber gesprochen haben. Das kann noch ein paar Tage dauern. Denn während Boudgoust das Papier jetzt schon studieren kann, weilt der OB noch im Ausland. Er wird erst am Samstagnachmittag von einer Mexikoreise zurückerwartet. Die Gespräche sollen in der nächsten Woche stattfinden. Dass die Gutachter des Büros Halfkann und Kirchner jetzt liefern würden, soll Kuhn aber vor seiner Abreise gewusst haben.

„Zahlreiche Ansätze analysiert und bewertet“

Der SWR schreibt in der Pressemitteilung nur, dass „zahlreiche Lösungsansätze und -vorschläge analysiert und bewertet wurden“. Dabei habe man auch „visionäre Ansätze, die von Dritten zugeleitet worden waren“, geprüft. Das Werk von Halfkann und Kirchner diene in erster Linie den technischen Fachabteilungen des SWR, „die nun die vorgeschlagen Maßnahmen unter den besonderen Bedingungen des Funkbetriebes bewerten und Grundlagen für die Kostenermittlung erheben werden“. Daraus kann man lesen, dass im Gutachten Vorschläge gemacht werden, die es ermöglichen könnten, den Turm wieder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Auswertung ist zunächst Sache des SWR, der sich über die Dauer des Prüfprozesses nicht auslässt. Auch das hatten SWR und Stadtverwaltung so abgestimmt, als das Gutachten in Auftrag gegeben wurde.

Verwundert ist man in den Amtszimmern des Rathauses jedoch darüber, dass das Gutachterbüro Angebote der Stadt, Expertenwissen aus den Ämtern in die Untersuchung einfließen zu lassen, stets abgelehnt haben soll. Auf Nachfrage haben mehrere hohe Beamte dieses Vorgehen als „höchst ungewöhnlich“ bezeichnet.

Gespräche über Wiedereröffnung

Sobald die Stadt erfährt, mit welchen Kosten der SWR rechnet, um den Turm wieder für Besucher zu öffnen, wird es in den Gesprächen zwischen Sender und Verwaltung vor allem darum gehen, wer wie viel bezahlt. Nach der Schließung hatten sowohl der Intendant Boudgoust als auch Siegfried Dannwolf, der Geschäftsführer der SWR Media Services GmbH, die den Fernsehturm betreibt, betont, dass nur dann der Betrieb wieder aufgenommen werde, wenn er für den SWR weiterhin wirtschaftlich sei.

Der Sender darf Rundfunkgebühren nicht für den Betrieb einer Aussichtsplattform und einer Gastronomie verwenden. Daher müssen sich die Investitionen amortisieren – oder die Stadt muss sich daran beteiligen. So sollen auch die Aufwendungen für den Brandschutz im Jahr 2011 nur vom Rundfunkrat genehmigt worden sein, weil der Turm jährlich einen Gewinn von rund 200 000 Euro aus Eintrittsgeldern, Pacht der Gastronomen und weiteren Gebühren abgeworfen habe. Damit wären die Investitionen in den technischen Brandschutz in zehn Jahren abbezahlt gewesen.

Nun kostet der Turm nur noch Geld: Zusätzlich zum Unterhalt muss der SWR pro Jahr 57 000 Euro Erbpacht an die Stadt bezahlen. Darüber wurde nach der Eröffnung des Turms ein Vertrag über 99 Jahren abgeschlossen, da das Gebäude auf städtischem Grund steht. Der Vertrag regelt auch, dass der Sender den Turm im Jahr 2056 zu vier Fünfteln des Verkehrswerts an die Stadt abgeben kann. Theoretisch ist das auch vorher möglich, wenn beide Partner einverstanden sind. Einmal soll der SWR dies schon versucht haben – die Stadt lehnte ab.