Die Stadt ist in der Klärung des Schicksals von knapp 100 Hundewelpen einen Schritt weiter: Sie kann dem Tierheim erlauben, die Tierkinder abzugeben. Aber es bleiben noch Hürden, bis die Hunde endgültig ein Zuhause haben.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Die neuen Frauchen und Herrchen der Hundewelpen, die im April aus einem slowakischen Tiertransport gerettet worden waren, haben nun etwas mehr Rechtssicherheit: Die Stadt ist in der Klärung der Eigentumsverhältnisse einen Schritt weitergekommen – die Beschlagnahmung ist rechtskräftig. „Wir haben nun den Nachweis, dass der slowakische Besitzer darüber informiert ist“, sagt die Pressesprecherin Jana Steinbeck. Die Stadt habe einen entsprechenden Zustellungsnachweis erhalten, dass der Mann den Brief nun hat. Diese Nachricht erreichte das Tierheim am Mittwoch gegen 15.30 Uhr. „Das heißt, dass die Tiere nun vermittelt werden können, aber noch besteht ein Eigentumsvorbehalt“, erläutert die Sprecherin der Stadt. Bis zur endgültigen Klärung werde es noch ein paar Wochen dauern. So lange könne es rein theoretisch noch passieren, dass die Tiere dem ursprünglichen Besitzer in der Slowakei zugesprochen werden.

 

Tierheim war von geklärten Verhältnissen ausgegangen

Die Autobahnpolizei hatte den Tiertransport im April bei Leonberg gestoppt. In dem Fahrzeug waren mehr als 100 Hunde- und Katzenbabys in desolatem Gesundheitszustand.

Die Stadt beschlagnahmte die Tiere, und das Tierheim in Botnang nahm sie auf. „Wir waren davon ausgegangen, dass das mit der Beschlagnahme geklärt sei“, sagt Martin Pechmann, Geschäftsleitungsassistent des Tierheims. Deswegen habe man die Vermittlung begonnen. „Wir haben die dann gestoppt, sind aber sehr froh, dass wir nun weitermachen können“, fügt er hinzu. Es stünden noch Interessenten auf Wartelisten, die nun zum Zuge kommen könnten.

Der nächste Schritt, den die Stadt angeht, ist die sogenannte Veräußerung: Damit würde der Züchter endgültig das Eigentumsrecht auf die Tiere verlieren. Der Bescheid dazu sei auf dem Weg in die Slowakei. Dem Züchter bleiben dann noch vier Wochen, in denen er Einspruch einlegen kann. Tut er das, muss das Verwaltungsgericht entscheiden. „So lange besteht ein Eigentumsvorbehalt“, sagt Steinbeck. Das heißt, die neuen Familien der Hunde sind erst dann die rechtmäßigen Besitzer, wenn entweder kein Einspruch komme oder das Gericht diesen zurückweise. Die Forderung, die Tiere wieder zurückzubekommen, habe der Slowake bereits gestellt.

Versorgung kostet wohl eine Viertel Million Euro

In Expertenkreisen gilt es jedoch als höchst unwahrscheinlich, dass die Tier tatsächlich zurückmüssen. Zum einen seien die Verstöße des Züchters gegen den Tierschutz zu gravierend gewesen, zum anderen würde das teuer für ihn werden: „Bis alle Tiere vermittelt sind, müssen wir wahrscheinlich 250 000 Euro aufwenden“, sagt Martin Pechmann vom Tierheim. Den Wert der Tiere für den Verkäufer schätzt er auf 40 000 bis 60 000 Euro. „Da er uns die 250 000 Euro erstatten müsste, wäre das für ihn ein schlechtes Geschäft“, sagt der Tierfreund.