Das Verfahren gegen die beiden Polizeibeamten im sogenannten Wasserwerferprozess in Stuttgart soll gegen eine Auflage von je 3000 Euro eingestellt werden. Das hat die Stuttgarter Zeitung am Donnerstag erfahren.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Das Mammutverfahren gegen zwei Polizeibeamte wegen des Einsatzes am „schwarzen Donnerstag“ könnte schneller zu Ende gehen als gedacht. Wie die Stuttgarter Zeitung am Donnerstag erfuhr, hat die zuständige 18. Große Strafkammer des Landgerichts vorgeschlagen, das Verfahren einzustellen. Die Kammer lege dieser Entscheidung den Paragrafen 153a der Strafprozessordnung zugrunde, bestätigten Verfahrensbeteiligte. Dieser sieht vor, dass ein Verfahren eingestellt werden kann, wenn eine geringe Schwere der Schuld angenommen werden kann. Das sehe die Kammer unter Vorsitz der Richterin Manuela Haußmann in dem Verfahren als gegeben an. Das Gericht soll angeregt haben, das Verfahren könne unter der Auflage eingestellt werden, dass die Angeklagten einen Betrag von je 3000 Euro zahlen.

 

Fünf Verletzte treten als Nebenkläger im Prozess auf

Ein 42-jähriger Polizeioberrat und ein 48-jähriger Polizeidirektor müssen sich vor dem Landgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen in der Anklage vor, nicht eingeschritten zu sein, als am 30. September 2010 bei einem Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner im Mittleren Schlossgarten mehrere Personen verletzt wurden. Fünf Verletzte treten als Nebenkläger im Wasserwerferprozess auf. Einige traf der Strahl des Wasserwerfers so, dass sie unter bleibenden Augenschäden leiden. Außerdem, so hieß es in der Anklage, hätten die Beamten die Beschränkung auf Wasserregen, die von der Polizeiführung gekommen sein soll, nicht beachtet. Wasserregen ist die leichteste Stufe, mit der die Fahrzeuge Wasser abgeben. Am sogenannten schwarzen Donnerstag spritzten die Fahrzeuge auch mit deutlich höherem Druck auf die Menschen.

Verfahrensbeobachter vermuten, dass die beiden Polizeibeamten dem Vorschlag des Gerichts zustimmen werden. Aus den Reihen der Nebenkläger ist hingegen zu vernehmen, dass sie über den Vorstoß des Gerichts, das langwierige Verfahren demnächst beenden zu wollen, entsetzt seien. Erst kürzlich hatte die Kammer weitere Verhandlungstermine bis in den März 2015 angesetzt. Ursprünglich waren für das Verfahren, das am 24. Juni begonnen hatte, Termine bis Weihnachten vorgesehen.

Etliche Videoaufnahmen wurden ausgewertet

Das Verfahren war sowohl in der Polizei als auch in der Szene der Stuttgart-21-Gegner mit großer Spannung erwartet worden. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatten sich lange hingezogen. Die ersten Entscheidungen in dem Fall waren im Herbst 2013 gefällt worden. Damals erließ das Stuttgarter Amtsgericht Strafbefehle gegen Beamte, die am 30. September 2010 in den Wasserwerfern gesessen hatten. Zwei Beschuldigte wurden zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt, ein Beamter zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen. Gegen einen Wasserwerferfahrer war das Verfahren eingestellt worden, weil er noch während des laufenden Einsatzes am 30. September 2010 Einwände gegen das Vorgehen geäußert hatte.

Im Wasserwerferprozess wurden bisher etliche Videoaufnahmen ausgewertet, um belegen zu können, ob die beiden Beamten von den Verletzungen etwas mitbekommen konnten, während der Einsatz lief. Aufgrund der Einlassungen der beiden Angeklagten hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart wieder mit Ermittlungen gegen den damaligen Polizeipräsidenten Stumpf begonnen. Die Beamten hatten ausgesagt, er sei zu der Zeit im Schlossgarten gewesen, als der Wasserwerfereinsatz massiv war und Menschen verletzt wurden.