In der Affäre um das Sturmgewehr G36 will der Hersteller etwaige Mängel der Waffe juristisch klären zu lassen.

Oberndort/Berlin - In der Affäre um das Sturmgewehr G36 zieht der Hersteller Heckler & Koch vor Gericht. Das Bundeswehr-Beschaffungsamt hatte am 10. Juni Gewährleistungsforderungen gegen das Unternehmen erhoben und mit ungenügender Treffsicherheit begründet. Dagegen habe man nun beim Landgericht Koblenz eine sogenannte negative Feststellungsklage eingereicht, teilte Heckler & Koch im baden-württembergischen Oberndorf mit. „Ziel ist es, gerichtlich verbindlich feststellen zu lassen, dass die behaupteten Sachmängel nicht bestehen.“

 

An der Treffsicherheit des G36 bei großer Hitze und Dauerfeuer gibt es Zweifel. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ordnete jüngst an, alle 167 000 Exemplare des Standardgewehrs der Bundeswehr auszumustern oder nachzurüsten.

Wie am vergangenen Wochenende bekanntgeworden war, hat ihr Ministerium deswegen die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und verlangt Schadenersatz. Einem Bericht der „Bild am Sonntag“ zufolge hatte die Staatsanwaltschaft Rottweil 2011 nach einer anonymen Anzeige schon einmal gegen Heckler & Koch wegen Betrugsverdachts ermittelt, das Verfahren aber wegen Verjährung eingestellt. Eine vom Ministerium eingesetzte Untersuchungskommission sei nun aber zu dem Ergebnis gelangt, dass die Frist noch nicht abgelaufen sei, weil auch nach 2005 noch Gewehre geliefert wurden.