CDU-Spitzenkandidat Guido Wolf fordert strengere Regeln für kriminelle Flüchtlinge. Auch die Landesregierung hatte sich nach den Vorfällen in der Silvesternacht schon für mögliche Gesetzesverschärfungen ausgesprochen.

Stuttgart - CDU-Fraktionschef Guido Wolf hat strengere Regeln für kriminelle Flüchtlinge gefordert. „Spätestens wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, muss der Aufenthaltsradius geprüft und erforderlichenfalls durch strenge Auflagen engstens begrenzt werden“, sagte der CDU-Spitzenkandidat für die Landtagswahl den „Stuttgarter Nachrichten“ (Montag). Dazu gehöre auch eine „Art Hausarrest für gefährliche Personen“. Zudem müssten Barvermögen und Fahrtickets sichergestellt werden.

 

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte sich schon im Januar nach den Vorfällen in der Silvesternacht in Köln für Gesetzesverschärfungen für straffällige Flüchtlinge ausgesprochen: „Wer straffällig geworden ist, hat sein Bleiberecht verwirkt. Soweit gesetzliche Änderungen dazu notwendig sind, wird sich die Landesregierung dem nicht verschließen.“

Wolf spielte allerdings auf die 77 auffällig gewordenen Flüchtlinge aus Algerien an, die von der Polizei aus der Erstaufnahmestelle Ellwangen geholt und in eine zentrale Unterkunft nach Stuttgart gebracht worden waren. „Wenn von den 77 in der Landeserstaufnahmestelle Ellwangen als Gewalttäter und Diebe aufgefallenen Flüchtlingen inzwischen über die Hälfte untergetaucht ist, ist das ein erneutes Versagen der grün-roten Flüchtlingspolitik“, kritisierte Wolf.

Flüchtlinge aus der Stuttgarter Zeltstadt verschwunden

Nach Angaben eines Regierungssprechers vom Sonntagabend hatten 38 von ihnen die Unterkunft verlassen. Zuvor war von 42 Flüchtlingen die Rede gewesen, die nicht mehr auffindbar waren. Nur wenige der 77 Flüchtlinge seien aber tatsächlich straffällig geworden, hieß es von der Landesregierung. Ein Regierungssprecher sagte: „Wir gehen davon aus, dass die meisten der aus dem Stuttgarter Reitstadion abgereisten Algerier Deutschland verlassen haben.“ Bis jetzt hätten 35 der 77 einen ablehnenden Asylbescheid erhalten. Diese Menschen sind verpflichtet, das Land binnen sieben Tagen zu verlassen.

Nach der Verlegung der Flüchtlinge habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Bitten des Landes ihre Asylverfahren mit hoher Priorität behandelt. „Wir haben sie in einer bundesweit beachteten Polizeiaktion registriert und dafür gesorgt, dass sie ihren Asylantrag stellen“, sagte der Regierungssprecher. Die Flüchtlinge seien nicht nur bei der Ankunft auf Bargeld, Fahrscheine und andere Hinweise, dass sie eine Reise planen, durchsucht worden. Die Algerier würden bei jedem Betreten der Unterkunft aufs Neue kontrolliert.